C12 QUANTUM Haftungsausschluss

Personen, die auf die auf der Website von C12 QUANTUM und seinen verbundenen Unternehmen (zusammen „C12 QUANTUM“) (die „Website“) bereitgestellten Informationen zugreifen, stimmen Folgendem zu:

Die Inhalte dieser Website befassen sich zwar häufig mit Investitionen, stellen jedoch keine Anlageberatung dar. Für die Öffentlichkeit bedeutet dies, dass weder der Empfang noch die Weitergabe von Informationen über diese Website ein Anlageberatungsverhältnis oder eine ähnliche Kundenbeziehung begründet. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken und dürfen von niemandem für irgendeinen Zweck verwendet werden. Sie stellen keine Anlage-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung, Empfehlung oder Analyse dar und sollten auch nicht so ausgelegt werden.

Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder eine Verbreitung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar, in der eine solche Verbreitung oder ein solches Angebot nicht zulässig ist.

Diese Website kann zukunftsgerichtete Aussagen zu unseren aktuellen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse enthalten. Aussagen, die prädiktiven Charakter haben, sich auf zukünftige Ereignisse oder Bedingungen beziehen oder Wörter wie „erwartet“, „antizipiert“, „beabsichtigt“, „plant“, „glaubt“, „schätzt“, „denkt“, „strebt an“, „peilt an“, „prognostiziert“, „könnte“ oder deren Verneinung oder andere Variationen dieser Begriffe oder vergleichbare Terminologie enthalten, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Ebenso sind Aussagen, die die Ziele, Pläne oder Vorhaben von C12 QUANTUM beschreiben, zukunftsgerichtet. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Absichten, Überzeugungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von C12 QUANTUM. Diese Aussagen sind keine Garantien für zukünftige Leistungen und beinhalten Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und andere Faktoren, die schwer vorherzusagen sind und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem (1) die allgemeine Wirtschafts- und Geschäftslage; (2) neue staatliche Vorschriften und Änderungen bestehender staatlicher Vorschriften oder deren Nichteinhaltung, (3) Gesetzesvorschläge, die unsere Branche oder unsere Geschäftstätigkeit betreffen, (4) Wettbewerb und (5) unsere Fähigkeit, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Daher sollten Sie sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen als Prognose tatsächlicher Ergebnisse verlassen, da die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder angedeuteten abweichen können.

Für die Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen zu einem späteren Zeitpunkt wird keine Gewähr übernommen. Bestimmte Informationen in dieser Mitteilung basieren auf Daten von Drittanbietern, die als zuverlässig gelten. Prognosen und Analysen, die dem Empfänger dieser Mitteilung zur Beurteilung der hier beschriebenen Sachverhalte dienen sollen, können auf subjektiven Einschätzungen und Annahmen beruhen und verschiedene Methoden anwenden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Daher sollten Prognosen und Analysen nicht als Tatsachen angesehen und nicht als verlässliche Vorhersage zukünftiger Ergebnisse herangezogen werden. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

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C12 QUANTUM Advisors (UK) Limited Haftungsausschluss

Verpflichtung zum britischen Stewardship-Kodex

Gemäß Regel 2.2.3R des Verhaltenskodexes der FCA (Financial Conduct Authority) sind C12 QUANTUM Advisors (UK) Ltd. und C12 QUANTUM Advisors (London) LLC (die „Firma“) verpflichtet, auf dieser Website offenzulegen, inwieweit sie sich zum Stewardship Code des britischen Financial Reporting Council (der „Kodex“) bekennen oder, falls sie sich nicht zum Kodex bekennen, ihre alternative Anlagestrategie darlegen. Der Kodex ist ein freiwilliger Verhaltenskodex und legt eine Reihe von Grundsätzen für das Engagement von Anlegern bei britischen Aktienemittenten fest. Anleger, die sich zum Kodex bekennen, können ihn entweder vollständig einhalten oder sich entscheiden, bestimmte Aspekte des Kodex nicht einzuhalten. Im letzteren Fall müssen sie ihre Nichteinhaltung begründen.

Das Unternehmen verfolgt einen Multi-Strategie-Ansatz, der auch Investitionen in globale Aktien, einschließlich britischer Aktien, umfasst. Der Verhaltenskodex ist daher nur für bestimmte Aspekte der Handelsaktivitäten des Unternehmens relevant. Obwohl das Unternehmen die dem Kodex zugrunde liegenden Ziele grundsätzlich unterstützt, hat es sich gegen eine verbindliche Einhaltung entschieden. Das Unternehmen investiert in verschiedene Anlageklassen und Jurisdiktionen. Die Vorgehensweise bzw. die Richtlinien des Unternehmens im Umgang mit Emittenten und deren Management werden daher global und gruppenweit festgelegt. Das Unternehmen verfolgt in allen Jurisdiktionen, in denen es investiert, einen einheitlichen globalen Ansatz im Umgang mit Emittenten und deren Management und hält es daher nicht für angemessen, sich zu einem bestimmten freiwilligen Verhaltenskodex für eine einzelne Jurisdiktion zu verpflichten.

Informationen für offenlegende Marktteilnehmer

Gelegentlich erhält C12 QUANTUM Advisors (UK) Limited („EAUK“) / EALL, LLP („EALL“) eine Marktsondierung. Eine Marktsondierung ist eine Interaktion zwischen einem Emittenten oder Verkäufer von Finanzinstrumenten (oder unter bestimmten Umständen einer in seinem Auftrag handelnden Person) (gemeinsam der „offenlegende Marktteilnehmer“ oder „DMP“) und einem oder mehreren potenziellen Investoren (dem „Empfänger der Marktsondierung“ oder „MSR“) vor der Ankündigung einer Transaktion, um das Interesse der MSRs an der möglichen Transaktion zu ermitteln. Die Offenlegung von Insiderinformationen durch einen Bieter vor einer Übernahme stellt ebenfalls eine Marktsondierung dar.

In Übereinstimmung mit den Regeln und Richtlinien der britischen und EU-Marktmissbrauchsverordnung haben EAUK und EALL (als potenzielle Marktregulierungsbeauftragte) die folgenden Personen als Ansprechpartner für Markterkundungen benannt:

  • Christopher Leonard, stellvertretender General Counsel, Leiter der europäischen Rechts- und Compliance-Abteilung
  • Lidia Berry-Noubar, Compliance-Beauftragte
  • Christopher Poon, stellvertretender General Counsel

Die oben genannten Parteien sind unter der Nummer 020 3009 1818 erreichbar.

Jegliche Kommunikation eines DMP, die eine Marktsondierung betrifft, muss ausschließlich an die oben genannten Personen gerichtet werden, unter Ausschluss jeglicher anderer Elliott-Mitarbeiter.

Aktionärsrechterichtlinie II – Aktionärsbeteiligungsrichtlinie

C12 QUANTUM Advisors (UK) Ltd. und C12 QUANTUM Advisors (London) LLC (gemeinsam die „Firma“) bieten Dienstleistungen im Rahmen eines Multi-Strategie-Investitionsprogramms an, das Investitionen in Aktien von Emittenten umfasst, deren Aktien zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind oder dort gehandelt werden. Die Firma überwacht aktiv die finanzielle Performance ihrer Portfoliounternehmen. Dazu prüft sie Finanzinformationen und andere Informationen, die von den Unternehmen selbst, aus öffentlichen Quellen und von Dritten bereitgestellt werden. Diese Informationen betreffen die operativen und geschäftlichen Strukturen und Strategien der Unternehmen, ihre kurz-, mittel- und langfristigen Wachstumsstrategien und -prognosen, die wichtigsten Geschäftsrisiken und sonstige Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie die Maßnahmen, die das Unternehmen zur Bewältigung und Minderung dieser Risiken ergriffen hat. Darüber hinaus analysiert sie die Aussichten der Unternehmen und der jeweiligen Branche, des Sektors und/oder der Region.

Das Unternehmen bewertet nichtfinanzielle Leistungsfaktoren, wenn es der Ansicht ist, dass diese Faktoren einen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit eines Beteiligungsunternehmens haben oder haben könnten.

Das Unternehmen prüft die Kapitalstruktur von Portfoliounternehmen vor einer Investition. Darüber hinaus bewertet es vorgeschlagene Änderungen der Kapitalstruktur eines Portfoliounternehmens im Hinblick auf das jeweilige Investitionsziel. Das Unternehmen prüft die den Aktionären zugänglichen Informationen zur Geschäftsführung seiner Portfoliounternehmen, darunter Vorschläge zur Aktionärsgenehmigung, Beschlüsse des Aufsichtsrats, Vergütung der Führungskräfte, Zusammensetzung des Aufsichtsrats und sonstige Personalentscheidungen im oberen Management. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, dass seine Portfoliounternehmen hohe Standards der Corporate Governance einhalten und wird gegebenenfalls mit dem Aufsichtsrat der Portfoliounternehmen in Kontakt treten, um Bedenken zu äußern.

Das Unternehmen verfügt über keine spezifischen Prozesse oder Mechanismen zur Bewertung der sozialen und ökologischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit seiner Beteiligungsunternehmen. Solche Faktoren fließen jedoch häufig in die Gesamtanalyse und Bewertung eines potenziellen oder tatsächlichen Beteiligungsunternehmens ein.

Aktionärsaktivismus ist eine zentrale Anlagestrategie des Unternehmens. Er wird bei Unternehmen angewendet, deren Performance oder Aktienwert nach Ansicht des Unternehmens durch Entscheidungen, Praktiken oder bestimmte, vom Unternehmen identifizierte Änderungen verbessert werden kann. Das Unternehmen sucht nach Situationen, in denen durch ein direktes und aktives Vorgehen Wert geschaffen werden kann, was mitunter die Übernahme von Kontrollpositionen im Unternehmen zur Folge haben kann. Auf Grundlage der Analyse vor und während der Investition entscheidet das Unternehmen, ob seine zukünftigen Aktivitäten als Aktionär das Zielunternehmen hinsichtlich der Bewertungskriterien über die erwartete Laufzeit der Investition verbessern können.

Wenn die Firma eine aktivistische Strategie verfolgt, strebt sie einen aktiven und konstruktiven Dialog mit dem Vorstand und den Führungskräften des jeweiligen Portfoliounternehmens sowie mit anderen Aktionären an, um Informationen auszutauschen und positive Veränderungen zu ermöglichen. Die Firma ist aktiv um die Zusammenarbeit mit den Aktionären bemüht und offen dafür, die Veränderungen zu fördern und herbeizuführen, die sie im Hinblick auf ihre Anlageziele für notwendig und angemessen hält. Die Firma kommuniziert transparent über ein Portfoliounternehmen und legt dabei die Interessen von sich selbst, ihren Kunden, ihren verbundenen Unternehmen oder deren Kunden an dem jeweiligen Unternehmen dar.

Sofern das Unternehmen keine aktivistische Strategie verfolgt, nimmt es in der Regel keinen Kontakt zu anderen Aktionären oder Stakeholdern der betreffenden Portfoliounternehmen auf. Gleichwohl befürwortet das Unternehmen den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Daher kann es auch dann, wenn es keine aktivistische Strategie verfolgt, auf Wunsch dieser Aktionäre und/oder Stakeholder oder aus anderen Gründen, die das Unternehmen im Einzelfall für angemessen hält, Kontakt zu anderen Aktionären und/oder Stakeholdern der betreffenden Portfoliounternehmen aufnehmen.

Das Unternehmen wird alle tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte, die sich aus seinen Aktivitäten im Bereich der Aktionärskommunikation ergeben können, prüfen und angemessen handhaben. Die Kommunikation des Unternehmens im Rahmen seiner aktivistischen Strategien kann öffentliche Mitteilungen umfassen, die allen zugänglich sind, einschließlich der Stakeholder des Zielunternehmens. Die in diesen öffentlichen Mitteilungen geäußerten Ansichten und Ziele des Unternehmens sind klar und transparent dargelegt.

Das Unternehmen wird alle tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte, die sich aus seinen Aktivitäten im Bereich der Aktionärskommunikation ergeben können, prüfen und angemessen handhaben. Die Kommunikation des Unternehmens im Rahmen seiner aktivistischen Strategien kann öffentliche Mitteilungen umfassen, die allen zugänglich sind, einschließlich der Stakeholder des Zielunternehmens. Die in diesen öffentlichen Mitteilungen geäußerten Ansichten und Ziele des Unternehmens sind klar und transparent dargelegt.

Die Firma wird ihre Stimmrechte und sonstige mit den Anteilen an ihren Beteiligungsgesellschaften verbundene Rechte gemäß ihren Anlagezielen ausüben und kann versuchen, die Aktionärsagenda und den Ausgang von den Aktionären vorgelegten Beschlüssen zu beeinflussen. Sie wird die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte im Zusammenhang mit ihren aktivistischen Strategien generell aktiv ausüben. Die öffentliche Bekanntgabe der Stimmabgabe der Firma in den Hauptversammlungen von Unternehmen, an denen ihre Kunden Anteile halten, liegt jedoch nicht im Interesse ihrer Kunden, da dies: (i) bei dem betreffenden Unternehmen oder dessen Management den falschen Eindruck erwecken könnte, dass ein bisheriges Abstimmungsverhalten oder ein bestimmtes Muster einen Hinweis auf die zukünftigen Abstimmungsabsichten der Firma gibt; (ii) dazu führen könnte, dass die Firma gegen gegenüber dem betreffenden Unternehmen abgegebene Vertraulichkeitszusagen verstößt; und (iii) infolgedessen die Fähigkeit der Firma einschränken könnte, konstruktive, private und vertrauliche Gespräche mit dem Management der betreffenden Unternehmen zu führen. Die Firma wird daher die in COBS 2.2B.5R(1)(b) festgelegten Offenlegungspflichten nicht erfüllen.

C12 QUANTUM Advisors (UK) Limited Haftungsausschluss

Erklärung gemäß Abschnitt 172

Die Direktoren haben das ganze Jahr über so gehandelt, wie sie es für am geeignetsten hielten, den Erfolg des Unternehmens zum Wohle seiner Mitglieder als Ganzes zu fördern, im Einklang mit ihrer Pflicht gemäß § 172 Abs. 1 des Companies Act 2006 (dem „ Companies Act “). Dabei haben die Direktoren eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter (unter anderem):

  • die wahrscheinlichen langfristigen Folgen jeder Entscheidung;
  • die Interessen der Mitarbeiter des Unternehmens;
  • die Notwendigkeit, die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zu Lieferanten, Kunden und anderen zu fördern;
  • die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gemeinschaft und die Umwelt;
  • die Wünschbarkeit, dass das Unternehmen einen Ruf für hohe Standards in der Geschäftsethik bewahrt; und
  • die Notwendigkeit, untereinander fair zu handeln.

Diese Erklärung wurde gemäß Abschnitt 414CZA des Aktiengesetzes erstellt. Sie erläutert, wie die Direktoren die in Abschnitt 172(1) des Aktiengesetzes genannten Sachverhalte bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach Abschnitt 172 im Laufe des Jahres berücksichtigt haben. 

Die Haupttätigkeit des Unternehmens besteht in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Teilinvestmentmanagements für den Investmentmanager der C12 QUANTUM Investmentfonds. Um diese Tätigkeit zu gewährleisten, hat der Vorstand eine Vielzahl von Faktoren und Erwägungen berücksichtigt, darunter insbesondere die oben genannten, und zwar im Einklang mit seinen geltenden gesetzlichen und treuhänderischen Pflichten. Die wichtigsten Erwägungen, die der Vorstand bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Förderung des Unternehmenserfolgs unter Berücksichtigung des Feedbacks der verschiedenen Interessengruppen des Unternehmens besonders beachtet hat, werden im Folgenden detailliert beschrieben. 

Wichtige Interessengruppen

Das Unternehmen hat eine Reihe von Interessengruppen, deren Belange die Geschäftsführung bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 172 des Aktiengesetzes berücksichtigt. Das Unternehmen pflegt enge Beziehungen zu allen seinen wichtigsten Interessengruppen. Dies ermöglicht es dem Vorstand, die Bedürfnisse dieser Interessengruppen zu verstehen und die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf sie zu bewerten und gegebenenfalls in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen. 

Die konkreten Interessengruppen, die der Vorstand in einer bestimmten Situation berücksichtigt, und die Art und Weise, wie diese Personen einbezogen werden, variieren je nach den Umständen. 

Unter Berücksichtigung der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens sind die Direktoren der Ansicht, dass die wichtigsten Interessengruppen des Unternehmens folgende sind: 

  • seinem Kunden;
  • seine Angestellten; 
  • dessen Regulierungsbehörde; und 
  • seinen Aktionären.

Kunde 

Das Unternehmen erbringt primär Sub-Investment-Dienstleistungen für den Manager der C12 QUANTUM Investmentfonds. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen seiner Kunden ist für den Erfolg des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Dies wird unter anderem durch regelmäßigen Austausch zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden erreicht. 

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sind dessen wichtigstes Kapital und tragen maßgeblich zu seinem anhaltenden Erfolg bei. Das Unternehmen investiert viel Zeit und Ressourcen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal unterstützt werden und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Das Unternehmen fördert eine inklusive Unternehmenskultur, die gegenseitigen Respekt wertschätzt und unterstützt.

Im Laufe des Jahres unterstützten die Vorstandsmitglieder verschiedene Initiativen und Programme zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens der Mitarbeiter. 

Das Unternehmen beherbergte im Laufe des Jahres auch mehrere studentische Praktikanten und pflegte so Kontakte zu Mitgliedern der örtlichen Universitätsgemeinschaft. 

Regler

Das Unternehmen wird von der Financial Conduct Authority (FCA) reguliert und führt regulierte Tätigkeiten gemäß seiner Zulassung durch. 

Während des gesamten Geschäftsjahres haben die Vorstandsmitglieder sichergestellt, dass das Unternehmen seinen regulatorischen Verpflichtungen nachkommt. Dazu gehört die Verpflichtung, gemäß Prinzip 11 der FCA-Geschäftsgrundsätze offen und kooperativ mit der FCA zusammenzuarbeiten. Der Vorstand nimmt die regulatorischen Anforderungen des Unternehmens sehr ernst und setzt sich nachdrücklich für einen konstruktiven Dialog mit der Aufsichtsbehörde sowie für eine offene und kontinuierliche Kommunikation ein. 

Aktionäre

Das übergeordnete Ziel des Unternehmens ist es, den Erfolg des Unternehmens zum Wohle aller Mitglieder zu fördern. In Übereinstimmung mit den Pflichten der Direktoren gemäß § 172 des Aktiengesetzes und anderen Pflichten prägt dieses Ziel das gesamte Handeln der Direktoren im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Der Vorstand steht regelmäßig in engem Austausch mit allen Aktionären und bezieht sie proaktiv in wichtige, das Unternehmen betreffende Entscheidungen ein. Dadurch stellt der Vorstand sicher, dass er gegenüber den Aktionären des Unternehmens fair handelt.

Das ganze Jahr über führten die Direktoren regelmäßige Gespräche mit den Aktionären des Unternehmens, unter anderem über die Auswirkungen der Entscheidungen des Vorstands auf diese Aktionäre. 

Hohe Standards für Geschäftsgebaren

Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen in allen Geschäftsbereichen höchste Standards einhält. Dies ist ein Schlüsselfaktor für den guten Ruf des Unternehmens und fördert somit dessen Erfolg zum Wohle seiner Mitglieder. 

Das Unternehmen erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie hohe Verhaltensstandards einhalten und fördern. Die Mitarbeiter erhalten Schulungen und fortlaufende Unterstützung von den Rechts- und Compliance-Teams des Unternehmens hinsichtlich ihrer Pflichten gemäß dem Verhaltenskodex und anderen internen Richtlinien.

Entscheidungen treffen 

Bei ihren Entscheidungen berücksichtigten die Direktoren sorgfältig die Interessen aller Beteiligten sowie die Auswirkungen auf diese.

Die Berücksichtigung der langfristigen Folgen von Entscheidungen ist ebenfalls von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Die Geschäftsführung des Unternehmens stellt sicher, dass sie diese Aspekte bei allen wichtigen Entscheidungen berücksichtigt. 

Zusammenfassung

Auf der Grundlage des Vorstehenden sind die Direktoren der Ansicht, dass sie jeweils (und gemeinsam) so gehandelt haben, wie sie es nach bestem Wissen und Gewissen für am ehesten für den Erfolg des Unternehmens und zum Wohle seiner Mitglieder als Ganzes halten.

C12 QUANTUM Advisors (UK) Limited Gruppensteuerstrategie

1. Konzernsteuerstrategie in Bezug auf die Besteuerung im Vereinigten Königreich

Die Veröffentlichung dieser Strategieerklärung in Bezug auf die britische Besteuerung (die „ Steuerstrategie “) dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Absatz 16(2) von Anhang 19 zum Finance Act 2016 für C12 QUANTUM Advisors (UK) Limited (das „ Unternehmen “), eine Konzernsteuerstrategie für den Konzern für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr zu erstellen und zu veröffentlichen.

Zu diesem Zweck besteht die Gruppe aus dem Unternehmen und allen Einheiten, deren Ergebnisse auf konsolidierter Basis in den konsolidierten Abschlüssen des Unternehmens ausgewiesen werden (zusammen die „ Gruppe “ und jede eine „ Gruppeneinheit “).

2. Vorgehensweise bei Risikomanagement- und Governance-Strukturen im Zusammenhang mit der britischen Besteuerung

Innerhalb der Gruppe trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Steuerstrategie und -governance im Hinblick auf die Besteuerung im Vereinigten Königreich. Diese Steuerstrategie wurde vom Vorstand genehmigt und stellt die Steuerrichtlinie der Gruppe für Angelegenheiten der Besteuerung im Vereinigten Königreich dar. Die Gruppe strebt an, dass die Steuerstrategie gruppenweit einheitlich angewendet und von den Vorständen der einzelnen Gruppengesellschaften verstanden wird.

Die Gruppe beauftragt externe Berater mit der Unterstützung bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Großbritannien, einschließlich der Erstellung von britischen Steuererklärungen und der Erstellung dieser Steuerstrategie.

Die Gruppe holt sich professionellen britischen Steuerrat in Bezug auf Transaktionen ein, bei denen eine fachkundige Beratung erforderlich ist, beispielsweise im Falle einer Umstrukturierung der Gruppe oder einer bedeutenden Transaktion, die sich auf die britische Steuerposition der Gruppe auswirken könnte.

3. Einstellung zur britischen Steuerplanung

Die Gruppe verpflichtet sich zur Einhaltung ihrer Steuerpflichten. Sie betreibt keine Steuerplanung, außer solcher, die einer echten Geschäftstätigkeit dient, und ist bestrebt, Transaktionen nicht künstlich oder konstruiert zu strukturieren.

4. Risikoniveau in Bezug auf die britische Besteuerung

Obwohl die Gruppe ihre Transaktionen effizient strukturieren möchte, hat sie eine geringe Risikobereitschaft im Hinblick auf das britische Steuerrecht und ist bestrebt, Unsicherheiten und Streitigkeiten bezüglich der britischen Besteuerung zu minimieren. Sie manipuliert ihre Steuerangelegenheiten nicht künstlich, um die Steuerlast zu verringern.

5. Beziehung zur britischen Steuerbehörde (HMRC).

Die Gruppe ist bestrebt, die Einhaltung ihrer britischen Steuererklärungspflichten sicherzustellen und eine kooperative, professionelle und transparente Beziehung zur britischen Steuerbehörde HMRC aufrechtzuerhalten.

Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025